Energieausweis

Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen beim Verkauf oder der Vermietung von Wohneigentum vorlegen – das ändert sich ab 2013.

Ab 2013 verpflichtet die europäische Gesetzgebung dazu, den Energieausweis stattdessen aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Die neue Regelung setzt somit Hauseigentümer unter Druck, weil die energetischen Angaben sogar bereits bei Wohnungsanzeigen verpflichtend sind. Entsprechend werden sich Immobilien mit geringer Energieeffizienz schwieriger verkaufen oder vermieten lassen als solche, die modernen Energiestandards entsprechen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, können energetische Sanierungsmaßnahmen deshalb zu einem starken Verkaufsargument werden.

Ein Energieausweis ist für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohn- bzw. Nutzungseinheit auszustellen. Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

Ein Energieausweis hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann immer um weitere 10Jahre verlängert werden, sofern keine Änderungen an der Gebäudehülle oder an der Heiztechnik vorgenommen wurden.

Energieverbrauchsausweis

Wird auf Basis des tatsächlich gemessenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes erstellt, dazu müssen die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre, z.B. Heizöl EL oder Erdgas bekannt sein.

Energiebedarfsausweis

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Bei diesem Energieausweis müssen alle Gebäudedaten und Anlagendaten aufgenommen werden. Von der DENA wird grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen, da dieser wesentlich genauere Energiewerte liefert!

Eine Gebäudebegehung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann nur vor Ort der bauliche Zustand eines Gebäudes erfasst werden.

Bedarfsausweis
alle Neubauten ab 2002
Einfamilienhäuser und Häuser bis 4-Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen